Die Stellung der Frau im Islam

Hamed Abdel-Samed beschreibt in seinem u.g. Buch über „Sex, Ehe und die Stellung der Frau: Was hat Mohamed wirklich verändert?“

Viele muslimische Theologen sind der Meinung, arabische Frauen in vorislamischer Zeit hätten gar keine Rechte gehabt. Erst Mohamed habe ihren Status verbessert und damit die Verhältnisse geradezu revolutioniert. So wird zum Beispiel behauptet, dass Frauen nicht erbberechtigt gewesen seien und nach dem Tod ihrer Männer wie Gegenstände an männliche Verwandte „vererbt“ worden seien. Mohamed soll das Erbrecht für Frauen eingeführt haben, so dass sie fortan die Hälfte dessen zugesprochen bekamen, was einem männlichen Erben zustand. Ebenfalls wird behauptet, dass Frauen in vorislamischer Zeit nicht das Recht gehabt hätten, bei der Wahl ihres Zukünftigen ein Wörtchen mitzureden. Erst mit dem Islam habe sich das geändert; seitdem gelte die Zustimmung der Frau als Voraussetzung für eine Eheschließung.

Doch Beispiele aus dem Leben Mohameds selbst belegen das Gegenteil. In seiner Biographie wird seine erste Frau Khadidscha als reiche Erbin beschrieben, die eine Zeitlang alleine lebte und als Witwe die Handelsgeschäfte ihres verstorbenen Mannes weiterführte. Und noch in vorislamischer Zeit wurde sie Mohameds Arbeitgeberin. Khadidscha hat sich ihren dritten Mann aktiv ausgesucht und sich mit ihrer Entscheidung auch gegen ihren Vater durchgesetzt.

Der zweite Beleg stammt sogar aus noch früherer Zeit und bezieht sich auf die Ehre von Mohameds Großvater Hashim mit einer Frau Yathrib. Diese hatte abgelehnt, ihrem Mann in seiner Heimatstadt Mekka zu folgen, und war bei ihrer Familie geblieben, an jenem Ort, an dem sie auch das gemeinsame Kind Abd al-Muttalib geboren hatte. Vor dem Islam hatten sowohl der Mann als auch die Frau das Recht, sich scheiden zu lassen. Mit dem Islam wurden die Rechte der Frauen beschnitten. Seitdem ist das Scheidungsrecht einzig dem Mann vorbehalten. Ein ähnlicher Rückschritt wurde bei der Sexualität vollzogen. Früher war es der Frau erlaubt, nicht nur Sex in der Ehe zu haben, sondern auch in einer unehelichen Beziehung. Mit dem Koran wurde dies unterbunden.

Kritiker dieser Sichtweise verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf die vermeintlich altarabische Tradition des Ehrenmordes. Zwar gab es in vorislamischer Zeit Fälle, bei denen eine Frau wegen Ehebruchs getötet wurde. Doch dies waren Fälle, bei denen sich die Frau mit einem Mann aus einem fremden Stamm eingelassen hatte, was die Identität des eigenen Stammes gefährdete. Es war eher eine ökonomische als eine moralische Frage. Innerhalb des eigenen Stammes oder Clans war es keine Seltenheit, dass eine Frau Beziehungen zu mehreren Männern unterhielt. Es gab etliche Formen der Ehe und des Zusammenlebens in Altarabien, einer Zeit, in der sowohl Männer als auch Frauen ihre Sexualität so freizügig ausleben konnten wie seitdem nie wieder.

In dem Buch werden folgende weitere Themen dargestellt: Die reguläre Ehe, Ehe mit einer Kriegsgefangenen/Sklavin, Polygamie, Die Genussehe, Die Tauschehe, Die Leihvater-Ehe, Prostitution, Die Gewalt beginnt mit dem Wort.

Hamed Abdel-Samed, „Mohamed Eine Abrechnung, Oktober 2015, Droemer Verlag, München