Die große Koalition hat sich kürzlich richtigerweise darauf verständigt, dass bei drohenden und aktiven Terroranschlägen u.a. nach dem Muster „Frankreich und Belgien“ die Bundeswehr als Unterstützung der Polizei gemäß Artikel 35 Grundgesetz eingesetzt werden kann.
ZEIT-ONLINE/9. Juli 2016: