Bundeswehr im Innern als Unterstützung der Polizei bei Terroranschlag

Die große Koalition hat sich kürzlich richtigerweise darauf verständigt, dass bei drohenden und aktiven Terroranschlägen u.a. nach dem Muster „Frankreich und Belgien“ die Bundeswehr als Unterstützung der Polizei gemäß Artikel 35 Grundgesetz eingesetzt werden kann.

ZEIT-ONLINE/9. Juli 2016:

Bundeswehr bereitet sich sich auf Einsatz im Innern vor

Veröffentlicht von

Reservisten-Rührt-Euch!

Ich bin Mitglied im Reservistenverband. Auftrag des Reservistenverbandes ist die Durchführung der Sicherheitspolitischen Arbeit für die Bundeswehr. Hieraus leitet sich die Mittler-Aufgabe für die Bundeswehr in der Zivilgesellschaft ab.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert