Bei Großschadenslagen kann gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes die Bundeswehr als Unterstützung der Sicherheitskräfte im Innern eingesetzt werden.
Nach dem Anschlag von München ist eine ernsthafte, sachliche Diskussion über eine mögliche Kooperation von Bundeswehr und Polizei im Inneren zu führen.
Deutschlandradio Kultur/Innere Sicherheit/23.07.2016: „Wir sollten nicht dogmatisch daran festhalten, dass Bundeswehr und innere Sicherheitsorgane so getrennt von einander arbeiten, das ist auf die Dauer nicht gut.“ Diese Regelung gehe auf Erfahrungen aus den 1920er und 30er- Jahre zurück. Diese seien aber vorbei. „Ich würde raten das man das Verhältnis dieser Sicherheitskräfte und die Möglichkeiten der Kooperation doch sehr viel gelassener einmal abwägt und überlegt, was könnte man dort verbessern.“ sagte Joachim Krause, Professor für internationale Politik und Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel
Defizite im deutschen Sicherheitssystem?